Standortförderung
Das Förderprogramm „Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie“ (Ziffer 35c) und die dazugehörigen vorläufigen Förderrichtlinien als Teil des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung wurden vor Kurzem bekannt gegeben. Das Cluster Elektromobilität Süd-West unterstützt Fahrzeughersteller und Zulieferer aus Baden-Württemberg bereits heute bei Überlegungen zu passenden Projekten und bei der nach Suche nach geeigneten Projektpartnern. Interessierte Unternehmen können direkt auf das Clustermanagement zugehen!
Die vorläufigen Förderrichtlinen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Förderprogramm „Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zuliefererindustrie“ (Ziffer 35c) sind bekannt gegeben worden. In Fokus steht die Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie, um den Wohlstand und die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschlands zu sichern und das Land auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen.
Fahrzeugherstelller und Unternehmen der Zuliefererindustrie können bereits jetzt prüfen, ob ihre Projektideen zu einer der Förderrichtlinien unter Ziffer 35 c des Konjunktur- und Zukunftspakets der Bundesregierung „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ passt.
Das Clustermanagement des Cluster Elektromobilität Süd-West steht bei Fragen unterstützend zur Verfügung und hilft baden-württembergischen Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Partnern. Anträge zum Förderprogramm sind erst nach Veröffentlichung der Richtlinien im Bundesanzeiger möglich. Die Ansprechpartner des Clusters Elektromobilität Süd-West stehen für Fragen zur Verfügung.
Zur Stärkung der Fahrzeugindustrie wurden vier Förderprogramme in drei Modulen aufgesetzt:
Mit dem Modul a1 gibt es ein Investitionsprogramm, in dem die Erweiterung und Optimierung von Produktionsanlagen und -prozessen sowie dazu flankierende Investitionen wie bspw. Qualifizierungmaßnahmen für die Mitarbeitenden gefördert werden. Für Fragen zum Programm und zur Beantragung steht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung. Die Kontaktdaten können der Richtlinie entnommen werden.
Zudem verfügt das Förderprogramm über zwei Förderrichtlinien, die die Forschung und Entwicklung fokussieren: Modul a2 und Modul b. Die erstgenannte Richtlinie fokussiert die Erforschung innovativer, datenorientierter Produktionsverfahren und die Implementierung von Industrie 4.0 in den Wertschöpfungssystemen. Die Richtlinie Modul b ist eine Änderungsbekanntmachung der bestehenden Richtlinie „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“. Der Gegenstand der Förderung wird neben den bestehenden Themen „Automatisiertes Fahren“ und „Innovative Fahrzeuge“ um eine dritte Säule zum Thema „Systemtechnologien“ erweitert. Die genauen Förderbedingungen und Zuwendungsvoraussetzungen finden sich in den jeweiligen Richtlinien.
Quellen: BMWi & BAFA